Das EEG regelt Einspeisevergütung, Anschluss und Vorrang für Solarstrom. Hier finden Sie die Grundlagen und die aktuellen Vergütungssätze.
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt seit April 2000 den Vorrang für regenerative Energien in Deutschland. Durch die Einspeisevergütungen werden die Netzbetreiber verpflichtet Strom aus erneuerbaren Energiequellen den Anlagenbetreibern abzunehmen. Die Vergütungen sind notwendig, um die Ausbauziele der Bundesrepublik zu erreichen. Die gesunkenen Anlagenpreise und die damit verbundene, gestiegen Wettbewerbsfähigkeit, vor allem bei der Photovoltaik, hat zu starken Einschnitten bei den Vergütungen in den vergangenen Jahren geführt. Jedoch sind unterm Strich die erzielbaren Renditen fast gleich geblieben, bedingt durch die gesunkenen Systemkosten und die Möglichkeiten der Eigennutzung des erzeugten Solarstroms.
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| Anlagengröße (Gebäude) | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Gültig für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027, je Anteil der Anlagenleistung, Vergütung für 20 Jahre fest. Quelle: Bundesnetzagentur (halbjährliche Absenkung um rund 1 %). Für Anlagen ab 2027 plant der Gesetzgeber Änderungen – wir beraten Sie zum aktuellen Stand. Alle Angaben ohne Gewähr.
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