Was ist ein Rundsteuerempfänger, ab wann ist er Pflicht und was bedeutet das für Ihre Photovoltaikanlage? Hier finden Sie die Antworten kompakt erklärt.
Die Verwendung eines Rundsteuerempfängers ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die installierte Leistung einer Photovoltaikanlage 25 kWp oder mehr beträgt.
Denn diese Regelung ist darauf ausgerichtet, eine effiziente und bedarfsgerechte Steuerung größerer PV-Systeme sicherzustellen. Zusätzlich stellt die gesetzliche Vorgabe ab 25 kWp sicher, dass Netzbetreiber die Leistung der Photovoltaikanlagen über digitale Funksignale gezielt regulieren können, um eine stabile und sichere Netzeinspeisung zu gewährleisten.
Ein Rundsteuerempfänger ist ein Empfangsgerät im Zählerschrank, über das der Netzbetreiber Steuersignale sendet – etwa um die Einspeiseleistung einer Photovoltaikanlage bei Netzengpässen zu reduzieren.
Ob und ab welcher Anlagengröße eine Steuerbarkeit gefordert ist, regeln das EEG und die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers; die Vorgaben wurden in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Wir prüfen die aktuell gültigen Anforderungen für Ihre Anlage und Ihren Netzbetreiber.
Das Gerät stellt in der Regel der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber; Anschluss und Verdrahtung mit dem Wechselrichter übernimmt ein Elektrofachbetrieb – zum Beispiel wir.
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