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Inbetriebnahme

Inbetriebnahme Ihrer Anlage

Zum Abschluss prüfen wir Ihre Anlage vollständig, nehmen sie in Betrieb und erklären Ihnen alles Wichtige – inklusive Dokumentation und Anlagenpass.

Symbolbild · KI-generiert

Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage übernehmen wir als Installationsbetrieb. Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit und die Einhaltung der geltenden Vorgaben für den Anschluss der jeweiligen Solaranlage, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Er verlangt danach gegebenenfalls technische Anpassungen, um die sichere Einspeisung des erzeugten Stroms zu gewährleisten.

Es gibt gewisse zeitliche Vorgaben, damit Privathaushalte nicht zu lange warten müssen. Durch das Solarpaket I ist das vereinfachte Netzanschlussverfahren auf PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung (zuvor: bis 10,8 kWp) ausgeweitet worden: Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf das Anschlussbegehren, gilt die Solaranlage als genehmigt und kann angeschlossen werden.

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Die Anmeldung der Solaranlage bei der Bundesnetzagentur erfolgt online über das Formular im Marktstammdatenregister (MaStR). Das ist die behördliche Datenbank für alle stromerzeugenden Anlagen in Deutschland. Darin müssen auch Privathaushalte spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme Angaben zur Art der PV-Anlage, zur Leistung und zum Standort machen.

Um das zu vereinfachen, bietet das MaStR digitale Registrierungsassistenten an, die durch die verschiedenen Schritte führen. Der Assistent für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ist gedacht für Privatpersonen oder kleine Unternehmen, die sich zum Beispiel ausschließlich als Betreiber einer PV-Anlage registrieren wollen. Die Anmeldung ist übrigens kostenlos.

Nach der Registrierung erhält man eine Bestätigung und eine Identifikationsnummer, die die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden vereinfacht sowie später für die Einspeisevergütung und Stromabrechnung wichtig ist.

Bei Änderungen der Leistungsdaten oder Stilllegung der Solaranlage muss man die Daten über das MaStR entsprechend ändern. Auch eine Erweiterung, zum Beispiel um zusätzliche Module, ist zu melden. Wer einen Batteriespeicher betreibt, um Solarstrom zeitversetzt zu nutzen, muss diesen zusätzlich zur PV-Anlage separat anmelden. Hierfür gilt ebenfalls die Ein-Monats-Frist.

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