Wer über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte in diesem Herbst ein Datum im Blick behalten: den 31.12.2026. Laut Gesetzentwurf (Stand Oktober 2026) soll sich die Förderung neuer kleiner PV-Anlagen ab 2027 grundlegend ändern. In diesem Beitrag erfahren Sie, was der Entwurf vorsieht, welcher Bestandsschutz geplant ist und was das für Ihre Entscheidung bedeutet.
Wo das Gesetzgebungsverfahren steht
Die Bundesregierung hat die EEG-Novelle am 29.07.2026 im Kabinett beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag fand am 24.09.2026 statt. Die zweite und dritte Lesung sind bis Ende Oktober 2026 geplant, das Inkrafttreten zum 01.01.2027. Zusätzlich steht das Vorhaben unter einem EU-beihilferechtlichen Vorbehalt. Wichtig: Es handelt sich um einen Entwurf und noch nicht um geltendes Recht. Details können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Was der Gesetzentwurf für neue Anlagen vorsieht
Laut Gesetzentwurf (Stand Oktober 2026) sind für neue kleine PV-Anlagen insbesondere diese Änderungen geplant:
- Wegfall der festen Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen.
- Befristete Übergangszahlung über 36 Monate, ca. 5,2 ct/kWh bei Inbetriebnahme bis 31.07.2027, danach sinkend.
- Anschließend Direktvermarktung des eingespeisten Stroms.
- Einspeisebegrenzung neuer Dachanlagen unter 100 kW auf 50 % der Nennleistung.
Zum Vergleich: Für Anlagen, die zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027 in Betrieb gehen, gilt nach heutigem Recht eine feste Vergütung über 20 Jahre – bei Teileinspeisung bis 10 kWp 7,70 ct/kWh, zwischen 10 und 40 kWp 6,66 ct/kWh (Bundesnetzagentur, Stand Oktober 2026). Mehr Hintergründe finden Sie auf unserer Seite Das EEG.
Bestandsschutz: Inbetriebnahme bis 31.12.2026
Der Entwurf sieht einen klaren Bestandsschutz vor: Anlagen mit technischer Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026 behalten die volle 20-jährige Vergütung. Entscheidend ist also nicht der Vertragsabschluss, sondern die technische Inbetriebnahme der Anlage. Was dazu gehört, erklären wir auf unserer Seite zur Inbetriebnahme.
Realistisch betrachtet ist die Zeit bis zum Jahresende knapp. Zwischen Beratung, Vor-Ort-Termin, Angebot, Materialbeschaffung, Montage und Anmeldung vergehen einige Wochen. Hinzu kommen Witterung und eine hohe Nachfrage in der gesamten Branche. Eine Zusage, dass jede Anlage noch 2026 in Betrieb geht, kann seriöserweise niemand geben – wer jetzt beginnt, verschafft sich aber die besten Chancen.
Was bedeutet das für Ihre Entscheidung?
Eine PV-Anlage rechnet sich in erster Linie über den selbst verbrauchten Solarstrom. Bei der Strompreis-Annahme unseres Rechners von 34 ct/kWh ist jede selbst genutzte Kilowattstunde deutlich mehr wert als jede eingespeiste. Die Einspeisevergütung bleibt dennoch ein wichtiger Baustein der Wirtschaftlichkeit, gerade bei geringerem Eigenverbrauch. Klären Sie deshalb frühzeitig diese Fragen:
- Ist Ihr Dach geeignet und wie viel Leistung passt darauf?
- Wie hoch ist Ihr Stromverbrauch, und planen Sie eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto?
- Soll ein Stromspeicher den Eigenverbrauch erhöhen?
- Ist eine Inbetriebnahme in diesem Jahr für Ihr Vorhaben realistisch?
Auch ohne Stichtag bleibt Photovoltaik sinnvoll: Mit Speicher und gut geplantem Eigenverbrauch hängt die Wirtschaftlichkeit weniger von der Vergütung ab. Einen Überblick über die wichtigsten Einflussgrößen finden Sie unter Rendite erzielen.
Bedenken Sie außerdem: Neben dem EEG gelten weitere Regeln unverändert. Für neue Anlagen gilt bereits seit dem 25.02.2025 das Solarspitzengesetz: In Stunden mit negativen Börsenpreisen gibt es keine Vergütung, und ohne intelligentes Messsystem dürfen neue Anlagen zunächst höchstens 60 % der Modulleistung einspeisen. Steuerlich bleibt es nach aktuellem Stand bei 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden einschließlich Speicher.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Jetzt Klarheit gewinnen
Sie möchten wissen, ob für Ihr Vorhaben eine Inbetriebnahme noch in diesem Jahr möglich ist? Machen Sie zuerst den Solar-Schnellcheck und lassen Sie sich anschließend von uns beraten – telefonisch unter 06692 919101, per WhatsApp an +49 172 8898899 oder über unseren Rückrufservice. Als Fachbetrieb aus Neustadt (Hessen) sind wir seit 2008 in Mittelhessen für Sie im Einsatz.
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